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   VGH Hessen, 03.02.1993 - 8 UE 1419/88   

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https://dejure.org/1993,10537
VGH Hessen, 03.02.1993 - 8 UE 1419/88 (https://dejure.org/1993,10537)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.02.1993 - 8 UE 1419/88 (https://dejure.org/1993,10537)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. Februar 1993 - 8 UE 1419/88 (https://dejure.org/1993,10537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 3 Buchst a MilchGarMV, § 3 Abs 2 EGMAVV
    Abhängigkeit der Milchrente von der Verpächtereinwilligung; Zuordnung der Referenzmenge nach Ablauf des Pachtvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus VGH Hessen, 03.02.1993 - 8 UE 1419/88
    Auf Verschuldensgrundsätze kommt es es insoweit nicht an (BVerwG, U. v. 14.08.1986 - 3 C 9.85 -, BVerwGE 74, 357).
  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 47.88

    Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein Revisionsverfahren - Ansetzung

    Auszug aus VGH Hessen, 03.02.1993 - 8 UE 1419/88
    Denn sowohl die Höchstmengenbegrenzung des § 7 Abs. 2 MGVO als auch die 5 ha-Klausel des § 7 Abs. 3a MGVO waren zur damaligen Zeit nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar und - da sie ohne Ermächtigungsgrundlage ergangen waren - nichtig (BVerwG, U. v. 30.11.1989 - 3 C 47.88 -, BVerwGE 84, 140 ff.).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 42.88

    Referenzmengenübergang auf den Verpächter bei Rückgabe des Pachtbetriebes

    Auszug aus VGH Hessen, 03.02.1993 - 8 UE 1419/88
    Wie der Senat bereits im Urteil vom 1. Juni 1992 (8 UE 1421/88) im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe z. B. U. v. 15.11.1990 - 3 C 42.88 -, Buchholz MGVO Nr. 27) festgestellt hat, bestehen keine Zweifel an der grundsätzlichen Zulässigkeit, die Milchrente von der Verpächtereinwilligung abhängig zu machen.
  • VGH Hessen, 01.06.1992 - 8 UE 1421/88

    Zum Begriff des Betriebes iSd EWGV 857/84 Art 12d; endgültige Aufgabe der

    Auszug aus VGH Hessen, 03.02.1993 - 8 UE 1419/88
    Wie der Senat bereits im Urteil vom 1. Juni 1992 (8 UE 1421/88) im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe z. B. U. v. 15.11.1990 - 3 C 42.88 -, Buchholz MGVO Nr. 27) festgestellt hat, bestehen keine Zweifel an der grundsätzlichen Zulässigkeit, die Milchrente von der Verpächtereinwilligung abhängig zu machen.
  • VGH Hessen, 13.10.1993 - 8 TE 2283/93

    Streitwertfestsetzung bei Streit um Vergütung für die Aufgabe der Milcherzeugung

    Da es vorliegend jedoch - wie oben aufgezeigt - nicht um die Verwertung der Referenzmenge in Form von abgabenfreier Lieferung von Milch geht, sondern um die Verwertung der Referenzmenge durch Gewährung einer Vergütung für die endgültige Aufgabe der Milcherzeugung, ist der als Milchrente zu gewährende Betrag festzusetzen (Hess. VGH in ständiger Rechtsprechung: Beschluß vom 3. Februar 1993 - 8 UE 1419/88 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1993 - 3 B 33.93 - Hess. VGH, Beschluß vom 1. Juni 1992 - 8 UE 1421/88 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 25. Juni 1993 - 3 B 132.92 -).
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